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Patientenaufklärung zur Akupunktur

Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass die Wirksamkeit der Akupunktur mit anerkannten Prüfverfahren nicht zweifelsfrei nachgewiesen worden ist. Dem Wesen nach entspricht die Behandlung deshalb einem Heilversuch. Eine Wirkung kann erst im Behandlungsverlauf oder auch nach deren Abschluss eintreten, oder auch völlig ausbleiben.

Die Akupunktur kann auch überschießende Reaktionen auslösen, die vom Patienten in der Regel als unerwünscht empfunden werden. Dazu zählen:

- Vorübergehend übermäßige Entspannung und Ermüdung nach der Behandlung, unter Umständen Beeinträchtigung der Verkehrstüchtigkeit.

- Vorübergehende vegetative Reaktionen wie Schwitzen oder Schwächegefühl, Schlafstörung

- Vorübergehende, sehr selten länger anhaltende Verstärkung des zu behandelnden Leidens

- Aktivierung von bereits vorhandenen aber noch nicht ausgebrochenen Krankheitsprozessen

- Vorübergehende Nervenreizungen, mit Schmerz- oder Empfindlichkeitsstörungen an der Einstichstelle

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