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Rezeptbestellung

Benutzungsbedingungen zur Bestellung von Rezepten über das Webformular:

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1. Nur, wenn die Versichertenkarte für das laufende Quartal bereits in der Praxis eingelesen wurde, ist eine eRezeptbestellung möglich. 

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2. Es können nur Dauermedikamente bestellt werden:

Als Dauermedikament zählen alle Präparate die 

- kontinuierlich über 6 Monate eingenommen wurden und

- bereits durch die Praxis Dr Fischbach verordnet wurden

Für alle Neuverordnungen ist ein Arztbesuch oder eine Videosprechstunde erforderlich.

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3. Während Urlaubs- und Schließzeiten der Praxis steht dieser Service NICHT zur Verfügung. Bestellungen werden erst nach Öffnung der Praxis bearbeitet.
 

4. Sollte eine Verordnung NICHT MÖGLICH sein, erhalten Sie von uns eine Email.

zum Beispiel wenn:

Versichertenkarte wurde für das aktuelle Quartal nicht eingelesen.

Präparat ist nicht zu Lasten der Krankenversicherung verordnungsfähig,

Präparat kann aus medizinischer Sicht nicht ohne Arztrücksprache verordnet werden. Schauen Sie daher in Ihr Emailpostfach BEVOR Sie zur Apotheke gehen.

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Alle Bestellungen werden vom Praxispersonal geprüft und vom Arzt freigegeben. Die Medikamente werden auf Ihr Gesundheitskonto gebucht

Am nächsten Werktag kann das Medikament in der Apotheke abgeholt werden (Versichertenkarte).

Die Versichertennummer finden Sie unten links auf Ihrer Versichertenkarte

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Dieser Service wird von uns als freiwillige Sonderleistung angeboten. Er befindet sich in der Testphase. Rückmeldungen zur Funktionsweise sind willkommen. Es bestehen keinerlei Anrechte auf die Verfügbarkeit der eRezeptbestellung. 

Bei missbräuchlicher Verwendung wird die Funktionalität eingeschränkt, verweigert oder dauerhaft abgeschaltet.

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