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Krankschreibung per Videochat

Anleitung und Benutzungsbedingungen

zur Krankmeldung über Videosprechstunde

mit dem Klicken auf "WEITER" stimmen Sie den folgenden Bedingungen zu

Eine Krankschreibung per Videosprechstunde ist bei leichten Erkrankungen bis zu 5 Tagen, in anderen Fällen (TAN- Code erhalten) bis zu 7 Tagen zulässig.

 

Praxisfremde Patienten müssen sich mit Ihrer Versichertenkarte im Videobild identifizieren und dürfen maximal 3 Tage krankgeschrieben werden. 

Generell dürfen Folgebescheinigungen bzw Verlängerungen einer bestehenden Krankmeldung bis auf wenige Ausnahmen (TAN- Code vom Arzt erhalten),

nur in der Praxis ausgestellt werden.

1. Für die Videosprechstunde benötigen Sie ein internetfähiges Gerät  (Computer, Smartphone) mit Kamera, Mikrofon und Lautsprecher.

2. Lesen Sie bitte die Teilnahmebedingungen und füllen sie dann das Online Formular aus. Wir benötigen Ihre Emailadresse für die Zusendung des Teilnahmelink und der Bestätigung der Krankmeldung. Des weiteren benötigen wir Ihre Telefonnummer, für den Fall, dass die Verbindung unterbrochen wird oder die Übertragungstechnik nicht funktioniert.

3. Sie erhalten den Teilnahmelink per Email. Prüfen Sie, ob Mikrofon Kamera und Lautsprecher angeschlossen sind und funktionieren.

4. Verwenden Sie den Teilnahmelink um im Online-Wartezimmer Platz zu nehmen. Ihr Name erscheint auf dem Praxiscomputer des Arztes. Es geht der Reihe nach. Planen Sie bitte Wartezeit ein!

5. Ultrakurzsprechstunde (UKZ): Die Feststellung von banalen Erkrankungen ist auf maximal 6 Minuten festgelegt.

In der Videosprechstunde geht es nur um die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei den auswählbaren Beschwerdebildern.  Sollten Sie darüber hinaus andere Fragen oder andere Symptome haben, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren.

6. Abschluss der Videosprechstunde. Der Arzt gibt Empfehlungen, stellt ggfs ein eRezept aus und informiert Sie über die Dauer der Krankschreibung.

7. Die Krankschreibung erfolgt in Form einer eAU. Sie erhalten KEINE Papierbelege mehr. Sie können einen digitalen Beleg in der Gesundheitsapp Ihrer Krankenkasse oder in der elektr. Patientenakte (EPA) einsehen. Digitale Kopien gehen automatisch an die Krankenkasse.

8. Sie müssen Ihren Arbeitgeber über die Krankschreibungszeit informieren. Denn die digitale Kopie muss der Arbeitgeber aktiv selbst aus seinem Sozialversicherungspostfach abrufen. 

9. Verlängerung: Bei einer Verschlechterung Ihres Zustandes oder einer nicht ausreichenden Besserung, wenden Sie sich bitte an die Praxis oder besuchen Sie die Akutsprechstunde (täglich von 8-9 Uhr). 

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